Bei Interesse vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch - wir informieren Sie gerne ausführlich und beantworten kompetent alle Fragen ...
Nach Ihrer Kaufentscheidung wird in unserem Büro der Kaufvertrag (Bauträgervertrag) verfasst und unterfertigt. Das Vertragsoriginal wird von uns an den Treuhänder weitergeleitet, je eine Vertragskopie verbleibt bei Ihnen wie auch bei uns.
Die gesetzlich vorgeschriebene Treuhänderabwicklung erfolgt durch einen Notar. Dieser erstellt den Wohnungseigentumsvertrag, veranlasst die grundbücherliche Eintragung Ihres Eigentumsrechts und überwacht die gesamte vertragsgemäße Kaufabwicklung.
Der Wohnungskaufpreis ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Raten entsprechend dem Baufortschritt zu bezahlen, wobei die einzelnen Fertigstellungsabschnitte vom Treuhänder überwacht werden und die Zahlungen vor der grundbücherlichen Eintragung Ihres Eigentumsrechtes grundsätzlich auf das Treuhandkonto erfolgen.
Selbstverständlich werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe und Abklärung auch alle Ihre gewünschten Plan- und Ausstattungsänderungen berücksichtigt und umgesetzt (soweit technisch und rechtlich machbar). Die hierfür erforderlichen Beratungen und Planänderungen werden unsererseits als Serviceleistung KOSTENLOS durchgeführt.
Entsprechend der Terminplanung und den Vertragvereinbarungen erfolgt die Übergabe der fertiggestellten schlüsselfertigen Wohneinheiten, wobei der genaue Übergabetermin zu Ihrer besseren Terminplanung bereits ca. 3-4 Monate davor festgelegt wird.